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Waldhaus Krähenacker
Das Waldhaus der Gemeinde Schafisheim liegt inmitten des Waldes Krähenacker und bietet Platz für 50 - 72 Personen. Eine Geschirrspülmaschine und Thermoskrüge sind vorhanden. Sämtliches vorhandenes Geschirr steht den Benützer zur Verfügung. Zur Benützung der abgeschlossenen Räume bedarf es einer Bewilligung.
Die Miete für das Waldhaus Krähenacker beträgt CHF 310 pro Tag für Auswärtige und CHF 210 pro Tag für Schofiser Einwohner. Heizkostenbeitrag im Wintersemester (Oktober-März): CHF 50.
Die Abgabe des Schlüssels hat bis spätestens am darauf folgenden Tag um 09.00 Uhr zu erfolgen. Ausserordentliche Annahme- bzw. Abgabezeiten sind direkt mit dem Hauswart abzusprechen. Es erfolgt keine Vermietung an Minderjährige.
Erhält der Vermieter Kenntnis davon, dass es sich um eine Veranstaltung mit extremistischem Gedankengut handelt, wird der Kantonspolizei Aargau unmittelbar Meldung erstattet.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Finanzen unter der Telefonnummer 062 888 30 50 / Mail finanzverwaltung@schafisheim.ch gerne zur Verfügung.
Den Belegungsplan und die Reservation für das Waldhaus finden Sie hier.
Waldhaus Krähenacker
Waldhaus
5503 Schafisheim
Zugehörige Objekte
Name
Waldhausreglement 01.11.2023 (PDF, 1.2 MB)
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0 Waldhausreglement 01.11.2023
Das Waldhaus der Gemeinde Schafisheim liegt inmitten des Waldes Krähenacker und bietet Platz für 50 - 72 Personen. Eine Geschirrspülmaschine und Thermoskrüge sind vorhanden. Sämtliches vorhandenes Geschirr steht den Benützer zur Verfügung. Zur Benützung der abgeschlossenen Räume bedarf es einer Bewilligung.
Die Miete für das Waldhaus Krähenacker beträgt CHF 310 pro Tag für Auswärtige und CHF 210 pro Tag für Schofiser Einwohner. Heizkostenbeitrag im Wintersemester (Oktober-März): CHF 50.
Die Abgabe des Schlüssels hat bis spätestens am darauf folgenden Tag um 09.00 Uhr zu erfolgen. Ausserordentliche Annahme- bzw. Abgabezeiten sind direkt mit dem Hauswart abzusprechen. Es erfolgt keine Vermietung an Minderjährige.
Erhält der Vermieter Kenntnis davon, dass es sich um eine Veranstaltung mit extremistischem Gedankengut handelt, wird der Kantonspolizei Aargau unmittelbar Meldung erstattet.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Finanzen unter der Telefonnummer 062 888 30 50 / Mail finanzverwaltung@schafisheim.ch gerne zur Verfügung.
Den Belegungsplan und die Reservation für das Waldhaus finden Sie hier.
Waldhaus
5503 Schafisheim
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Waldhausreglement 01.11.2023 (PDF, 1.2 MB) | Download | 0 | Waldhausreglement 01.11.2023 |