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Schafisheim
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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau
Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern und Fluren als auch Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Das Risiko von solchen Bränden im ganzen Kantonsgebiet ist sehr gross.
Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau hat daher das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ab 28.07.2026, 12:00 Uhr, verfügt. Es beinhaltet folgende Vorschriften:
- Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
- Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
- Es dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer weggeworfen werden.
Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung geachtet wird und Löschmittel bereitstehen. Es ist auch hier grösste Vorsicht geboten.
Die Bevölkerung wird zum verantwortungsbewussten Verhalten aufgefordert, um Brände zu verhindern.
Dieses Verbot bleibt bis auf Widerruf in Kraft.
Es wird auf die Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales vom 27.07.2026 verwiesen.
Sommeröffnungszeiten
Die Gemeindeverwaltung ist während der Sommeröffnungszeiten von 6. Juli bis 7. August 2026 jeweils am Vormittag von 08.00 bis 11.30 Uhr erreichbar.
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten, also auch am Nachmittag, sind nach Voranmeldung möglich.
Sparsamer Umgang mit Trinkwasser aufgrund anhaltender Trockenheit
Die anhaltende Trockenheit und die ausbleibenden Niederschläge führen zu einer erhöhten Belastung unserer Wasserversorgung. Obwohl die Versorgung der Bevölkerung derzeit weiterhin sichergestellt ist, beobachten wir einen deutlich erhöhten Wasserverbrauch.
Um die Versorgungssicherheit auch in den kommenden Wochen gewährleisten zu können, empfehlen bitten wir beim Verbrauch von Trinkwasser folgendes zu beachten:
- Verzicht auf das Bewässern von Rasenflächen.
- Verzicht auf das Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbädern und Whirlpools.
- Verzicht auf das Reinigen von Fahrzeugen und Vorplätzen.
- Trinkwasser im Haushalt sparsam und bewusst verwenden.
Die frühzeitige Rücksichtnahme auf den Trinkwasserverbrauch kann dazu beigetragen, den Wasserverbrauch zu reduzieren und die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Sollte die Trockenheit weiter anhalten, behalten wir uns vor, weitergehende Massnahmen zu veranlassen. Wir danken der Bevölkerung für die Unterstützung.
Gemeinderat Schafisheim
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