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Ausfall der Wasserpumpe – Trinkwasserversorgung sichergestellt / Wassersparen angeordnet

Aufgrund eines technischen Defekts ist die Förderpumpe des Pumpwerks Länzert der Wasserversorgung ausgefallen. Die Reparaturarbeiten wurden umgehend eingeleitet. In dieser Zeit wird die Trinkwasserversorgung über die Wasserversorgung von Hunzenschwil und Rupperswil sichergestellt.

Zur Entlastung des Versorgungssystems hat der Gemeinderat beschlossen, die gesamte Bevölkerung mit sofortiger Wirkung zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser zu verpflichten.

Die Einwohnerinnen und Einwohner werden verpflichtet, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Mass zu beschränken. Insbesondere sind bis zur Behebung der Störung folgende Wasserverbräuche verboten:

  • Bewässern von Gärten, Rasenflächen und landwirtschaftlichen Kulturen;
  • Waschen von Fahrzeugen;
  • Befüllen oder Nachfüllen von Schwimmbädern, Pools und Whirlpools;
  • sonstige nicht zwingend notwendige Wasserbezüge.

Die Feuerwehr unterstützt die Wasserversorgung in der Hochzone.

Die Trinkwasserqualität ist weiterhin gewährleistet. Das Wasser kann ohne Einschränkungen als Trinkwasser verwendet werden.

Der Gemeinderat und die Verantwortlichen der Wasserversorgung setzen alles daran, den Defekt rasch zu beheben und die ordentliche Versorgung wiederherzustellen. Über den Fortschritt der Arbeiten und die Aufhebung der Wassersparmassnahmen wird die Bevölkerung laufend informiert.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis sowie für die konsequente Umsetzung der angeordneten Wassersparmassnahmen. Damit leisten alle einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung bis zur Wiederinbetriebnahme der Anlage.

Der Gemeinderat dankt Hunzenschwil und Rupperswil, sowie der Feuerwehr für ihre wertvolle Hilfe.

Gemeinderat Schafisheim, 1. August 2026

 

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern und Fluren als auch Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Das Risiko von solchen Bränden im ganzen Kantonsgebiet ist sehr gross.

Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau hat daher das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ab 28.07.2026, 12:00 Uhr, verfügt. Es beinhaltet folgende Vorschriften:

  • Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
  • Es dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer weggeworfen werden.


Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung geachtet wird und Löschmittel bereitstehen. Es ist auch hier grösste Vorsicht geboten.

Die Bevölkerung wird zum verantwortungsbewussten Verhalten aufgefordert, um Brände zu verhindern.

Dieses Verbot bleibt bis auf Widerruf in Kraft.

Es wird auf die Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales vom 27.07.2026 verwiesen. http://www.ag.ch/de/themen/hitze-trockenheit/aktuelle-informationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

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