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Aufhebung Allgemeinverfügung - weiterhin sparsamer Umgang mit Trinkwasser

Die Allgemeinverfügung betreffend Anordnung Wassersparen vom 03. August 2026 wird per sofort aufgehoben.

Die Grundwasserpumpe ist wieder in Betrieb.

Weiterhin bittet der Gemeinderat die Bevölkerung mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen.

Durch die anhaltende Trockenheit und die ausbleibenden Niederschläge, gelten bis auf Weiteres folgende Empfehlungen:

  • Verzicht auf das Bewässern von Rasenflächen.
  • Verzicht auf das Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbädern und Whirlpools.
  • Verzicht auf das Reinigen von Fahrzeugen und Vorplätzen.
  • Trinkwasser im Haushalt sparsam und bewusst verwenden.
  • Gemüsebeete, Topfpflanzen, Balkonpflanzen und Gräber weiterhin mit Giesskannen sparsam und gezielt bewässern.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Trinkwasser trägt dazu bei, den Wasserverbrauch zu reduzieren, das Wassernetz zu entlasten und damit die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten.

Wir danken der Bevölkerung für ihre Unterstützung.

Gemeinderat Schafisheim, 7. August 2026

 

Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr) heruntergestuft

Der Kanton hat hat die Waldbrandgefahr von der Stufe 5 auf 4 (grosse Gefahr) heruntergestuft.

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf – wenn auch auf tiefem Niveau. Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist noch von grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut.

Aus diesem Grund gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.

Es wird auf die Allgemeinverfügung und das Merkblatt des Departements Gesundheit und Soziales vom 26.08.2026 verwiesen. http://www.ag.ch/de/themen/hitze-trockenheit/aktuelle-informationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

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