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Ausfall der Wasserpumpe – Trinkwasserversorgung sichergestellt / Wassersparen angeordnet

Fragen und Antworten zum Ausfall des Grundwasserpumwerkes

Kann ich das Trinkwasser weiterhin trinken?

Ja, das Trinkwasser kann normal getrunken werden.

Was ist passiert?

Am Pumpwerk der gemeindeeigenen Wasserversorgung sind kurz nacheinander technische Störungen aufgetreten. Dadurch ist die eigene Wasserversorgung vorübergehend eingeschränkt. Die notwendigen Massnahmen zur Behebung des Schadens wurden umgehend eingeleitet.

Lag ein Notfallkonzept vor?

Ja, zusammen mit Nachbargemeinden verfügt Schafisheim über Verträge, welche sicherstellen, dass die Trinkwasserversorgung gewährleistet ist. Auch für die einzelnen Anlagen bestehen solche Konzepte.

Wieso ist die Feuerwehr im Einsatz?

Die Feuerwehr unterstützt die Versorgung gewisser Trinkwasserzonen. In der Anfangsphase hat sie einen Kommunikationskanal mit ihrem Lautsprecher bereitgestellt. Dies ist in der Zwischenzeit nicht mehr notwendig, da die Information mittels Flyer in alle Haushaltungen ging.

Wie lange dauert die Behebung voraussichtlich?

Voraussichtlich wird die Störung bis spätestens Anfang nächster Woche behoben worden sein.

Wie wird die Störung behoben?

Die betroffenen Anlagen werden geprüft, repariert und schrittweise wieder in Betrieb genommen. Bei spezialgefertigten Komponenten können die Beschaffung und Instandsetzung längere Zeit in Anspruch nehmen.

Was bedeutet die Situation für die Bevölkerung?

Es besteht aktuell keine Unterbrechung der Trinkwasserversorgung. Die Bevölkerung wird jedoch dazu verpflichtet, Trinkwasser sparsam zu verwenden und auf jeden vermeidbaren Verbrauch zu verzichten.

Werden die öffentlichen Brunnen im Dorf über das Trinkwassernetz versorgt?

Nein. Sämtliche Brunnen im Dorf werden mit Quellwasser gespeist und nicht über das Trinkwassernetz versorgt. Private Brunnen dürfen nicht aus dem Trinkwassernetz gespiesen werden.

Die Einwohnerinnen und Einwohner werden verpflichtet, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Mass zu beschränken. Insbesondere sind bis zur Behebung der Störung folgende Wasserverbräuche verboten:

  • Bewässern von Gärten, Rasenflächen und landwirtschaftlichen Kulturen;
  • Waschen von Fahrzeugen;
  • Befüllen oder Nachfüllen von Schwimmbädern, Pools und Whirlpools;
  • sonstige nicht zwingend notwendige Wasserbezüge.

Der Gemeinderat und die Verantwortlichen der Wasserversorgung setzen alles daran, den Defekt rasch zu beheben und die ordentliche Versorgung wiederherzustellen. Über den Fortschritt der Arbeiten und die Aufhebung der Wassersparmassnahmen wird die Bevölkerung laufend informiert.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis sowie für die konsequente Umsetzung der angeordneten Wassersparmassnahmen. Damit leisten alle einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung bis zur Wiederinbetriebnahme der Anlage.

Der Gemeinderat dankt Hunzenschwil und Rupperswil, sowie der Feuerwehr für ihre wertvolle Hilfe.

Die detaillierte Verfügung finden Sie unter "Neuigkeiten".

Gemeinderat Schafisheim, 6. August 2026

 

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Dieses Verbot bleibt bis auf Widerruf in Kraft.

Es wird auf die Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales vom 27.07.2026 verwiesen. http://www.ag.ch/de/themen/hitze-trockenheit/aktuelle-informationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

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