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Gemeindewahlen 2025 

Für die am 28. September 2025 stattfindenden Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:

als Mitglied des Gemeinderates (5 Sitze):
- Ramseyer Jürg, 1975, Kapellenweg 13, FDP, bisher
- Widmer Nadine, 1975, Erlenweg 12a, SVP, bisher
- Deubelbeiss Peter, 1953, Winkelgasse 34, SVP, neu
- Niemeyer Matthias, 1960, Rosenweg 3, FWW, neu
- Widerkehr Michael, 1992, Neumattweg 4, SVP, neu
- Wildi Juri, 2001, Talgasse 7, FDP, neu

als Gemeindeammann:
- Widmer Nadine, 1975, Erlenweg 12a, SVP, bisher
- Deubelbeiss Peter, 1953, Winkelgasse 34, SVP, neu

als Vizeammann:
- Ramseyer Jürg, 1975, Kapellenweg 13, FDP, neu

als Mitglied der Finanzkommission (5 Sitze):
- Huber Sandra, 1969, Schürz 39, FWW, bisher
- Wildi Juri, 2001, Talgasse 7, FDP, bisher
- Mazzariello Daniela, 1985, Mattenweg 10, parteilos, neu
- Meyer Thomas, 1969, Rebenhübel 2, FWW, neu

als Stimmenzähler (2 Sitze):
- Baumann Markus, 1966, Seetalstrasse 6, SP, bisher
- Frei Brigitte, 1980, Seetalstrasse 41, parteilos, bisher

als Stimmenzähler-Ersatz (2 Sitze):
- Hitz Elisabeth, 1955, Lenzburgerstrasse 15, parteilos, bisher

als Mitglied der Steuerkommission (3 Sitze):
- Schmid Bruno, 1957, Neumattweg 5, FDP, bisher
- Häni Hans Rudolf, 1955, Kapellenweg 11, FWW, bisher
- Hertig Marc, 1974, Talgasse 22, FDP, bisher

als Ersatzmitglied der Steuerkommission (1 Sitz):
- Urech Stefan, 1974, Strossacherweg 11, parteilos, bisher

Hinweise:

Für die Wahl des Gemeinderates (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann) ist gemäss § 30b des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) im ersten Wahlgang vom 28. September 2025 eine Urnenwahl zwingend vorgeschrieben.

Nachdem für die Finanzkommission, die Steuerkommission (inkl. Ersatz) und das Wahlbüro (Stimmenzähler und Ersatzstimmenzähler) weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet wurden, als zu wählen sind, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d.h. bis am 26. August 2025, 12.00 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder unter https://www.schafisheim.ch/abstimmungen bezogen werden.

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

 

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